Begleit-, Besuchs- oder Therapiebegleithund?

Tiere machen das Leben schöner, da sind wir uns sicher alle einig. Aus diesem Grund kommen unsere Einrichtungen regelmäßig Hunde besuchen, die unsere Bewohner:innen noch #glücklicher machen. Viele Besucher:innen bezeichnen die Hunde direkt als Therapiebegleithund – ABER AUFGEPASST – das stimmt in den meisten Fällen nicht! Unsere Kollegin Sandra aus dem home Fritzlar ist Ergotherapeutin, arbeitet selbst mit ihrem Therapiebegleithund Nala. Sie erklärt uns die Unterschiede und gibt uns einen Einblick in die Arbeit eines Therapiegleithundes.

Sandra ist seit 2012 Ergotherapeutin und arbeitet in unserem home Fritzlar. Mit ihrem ersten Hund 2014 begann in die Arbeit in der tiergestützten Therapie. Schon in der Ausbildung hatte sie bereits den Wunsch, mit einem Tier zu arbeiten. Zu Beginn begleitete sie ihr Australian Shepherd Rüde Lucky. Nach einiger Zeit zeigte er ihr, dass die Arbeit ihn nicht ganz erfüllt und so ging er in die Rettungshundestaffel des DRK. Es folgte der Border Collie Paul, dann 2019 der Labrador Nala und seit 2022 der Mischling Harald. Nala hat 2021 ihre Prüfung zum Therapiebegleithund abgelegt und Harald befindet sich aktuell noch in Ausbildung.

Liebe Sandra, in unseren Einrichtungen haben wir Besuchshunde, Assistenzhunde, Therapiebegleithunde und viele mehr. Wo genau liegt hier der Unterschied?

Der Unterschied ist relativ einfach zu erklären: Ein Besuchshund wird von Menschen ohne therapeutischen Beruf geführt, sie arbeiten somit auch nicht therapeutisch. Der Begriff Therapiehund ist hier leider falsch, da ein Hund alleine nicht therapieren kann. Ein Besuchshund hat allerdings ebenfalls eine wichtige Aufgabe und schenkt unseren Bewohner:innen viel Freude. Ein Assistenzhund hingegen arbeitet nur für seinen Halter, um z. B. Krankheiten anzuzeigen (Diabetes, Epilepsie, etc.) oder um Menschen mit psychischen Krankheiten zu unterstützen.

Diese Hunde genießen im geprüften Zustand nach dem neuen Gesetz (§ 12e Absatz 3 BGG) Zutrittsrechte in sensible Bereiche. Diese Teams sollten niemals gestört werden. Ein Pädagogikbegleithund wird von Pädagogen geführt und begleiten ihre Halter z. B. in Kindergärten. Ein Therapiebegleithund begleitet, wie der Name schon sagt, Therapeuten in Therapien. Hier wird an Zielen gearbeitet, die z. B. mit Hund erreicht werden sollen. Hier agieren Hund und Therapeut gemeinsam als Team. In einigen Kommunen dürfen Therapiebegleithunde in einem Setting mit einem Klienten einkaufen gehen, wo sonst kein anderer Hund Zutritt hat. Dies läuft nur über die Kulanz der Ladenbesitzer und man hat natürlich kein Recht darauf! Wie beim Assistenzhund sollte man das Therapiebegleithundeteam nicht während seiner Arbeit stören! Es gibt natürlich noch viele weitere Sparten wie z. B. Leselernhund und den Schulhund, diese kommen allerdings nicht in unseren Einrichtungen zum Einsatz.

Erzähl‘ uns doch was zur Ausbildung? Worauf sollte man achten und mit welchen Kosten muss man rechnen? 

Es ist unerlässlich, dass Hund und Halter eine Ausbildung absolvieren. Diese dauert 1 – 2 Jahren und kostet zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Viele Verbände verlangen alle 2 Jahre eine Nachprüfung der Teams. Dies dient der Sicherheit und es schleichen sich durch die regelmäßige Auffrischung natürlich keine Fehler ein.

Nach Beenden der Prüfung können die Hunde über die Betriebshaftpflicht versichert werden, bei eigener Versicherung muss man allerdings darauf achten, dass der Hund als Therapiebegleithund versichert ist.

Sobald man dann mit dem Hund arbeitet, muss das Veterinäramt darüber informiert werden. Von diesem wird je nach Amt eine Erlaubnis laut § 11 des Tierschutzgesetzes verlangt, auch hier können Kosten bis zu 700 Euro und eine weitere Prüfung hinzukommen. All‘ das dient natürlich dem Schutz des Tieres und es ist wichtig, dass der Hund seine Ruhezeiten sowie genügend Auslauf und Ausgleich bekommt.

Auch das Gesundheitsamt muss benachrichtigt werden und der Hund sollte einen regelmäßigen Gesundheitscheck vorweisen. Unser Verband verlangt diesen spätestens alle drei Monate. Dazu haben wir einen Gesundheitspass, den wir immer mitführen müssen.

Was lernt ein Therapiebegleithund in der Ausbildung?
Die Hunde lernen unter anderem unter erschwerten Bedingungen zu arbeiten. Sie sollen sich somit an z. B. laute Geräusche, Stimmen, fremde Gerüche, anormale Bewegungsmuster (Gehhilfen), Rollstühle, herzhaftes Anfassen gewöhnen.

ACHTUNG! Ein Therapiebegleithund muss sich nicht anfassen lassen, dies sollte vorher immer mit der Therapeutin und Besitzerin abgesprochen werden.

Worauf wird im Einsatz geachtet?
Ein respektvoller Umgang und Hygiene sind natürlich selbstverständlich. Je nach Bewohner:in ist es manchmal einfach zu zwei zu arbeiten und der Hund sollte natürlich nie außer Sichtweite sein. 

Was viele nicht wissen: Das Ablecken des Gesichtes ist nicht erlaubt und der Hund darf auch nicht markieren. Sehr wichtig sind außerdem genügend Pausen für Hund und Hundeführer sowie jederzeit ausreichend Wasser. 

Was bewirken Therapiebegleithunde?

Da gibt es sehr Vieles. Natürlich hängt die Zeit bis zum Therapieziel immer vom jeweiligen Patienten ab. Ein Therapiebegleithund kann beispielsweise bewirken, dass Patienten besser auf Medikamente ansprechen, der Blutdruck und Puls sich senkt oder Sprachstörungen gemindert werden.

Sie haben eine allgemein beruhigende Wirkung auf Bewohner:innen, die geistigen Fähigkeiten werden verbessert und eine Verbesserung der Gedächtnisleistung kann erreicht werden. Sie können zur Besserung einer depressiven Stimmung beitragen, Einsamkeit abbauen, Mobilität fordern oder beispielsweise Spastiken lockern. Hier wird der Körperkontakt entspannend auf die Muskulatur und wir erwirken eine schmerzfreie Aufdehnung der Fingermuskulatur.

Danke an unsere Kollegin Sandra für das interessante Interview!

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