1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt zur Abgabe eines Wunsches sind alle Mitarbeiter:innen, die sich zu diesem Zeitpunkt in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit einer Gesellschaft der newcare Unternehmensgruppe befinden. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Mitarbeiter:innen der newcare Unternehmensgruppe.
2. Votingverfahren
Jede:r Teilnehmer:in darf maximal einen Wunsch einreichen. Jeder Wunsch bleibt drei Monate für das Voting freigeschaltet. Pro Tag und Person ist eine Stimmabgabe erlaubt. Bei Zweifeln an einer rechtmäßigen Stimmabgabe oder einem Täuschungsversuch, ist die newcare Unternehmensgruppe berechtigt, den Wunsch inkl. Einreicher:in dauerhaft vom Voting auszuschließen.
Im Übrigen darf erneut ein Wunsch derselben Person eingereicht werden, wenn ein eingereichter Wunsch abgelaufen ist und nicht erfüllt wurde.
3. Gewinnbenachrichtigung
Zur Ermittlung der Gewinner:innen werden jeweils am Monatsersten auf der Homepage die “Top2” mit den meisten abgegebenen Stimmen ermittelt und persönlich kontaktiert. Ein dritter Wunsch wird monatlich durch unsere Glücksmomente Jury ausgewählt und persönlich erfüllt. Die Zusammensetzung der Jury ist der newcare-Unternehmensgruppe vorbehalten.
Die nach Abschluss des Votings ermittelten Gewinner:innen müssen sich nach unserer Gewinnbenachrichtigung unter gluecksmomente@newcare.de oder telefonisch unter der 0911/477344-25 melden!
4. Ausschlussfristen
Die Gewinner:innen müssen zum Zeitpunkt der Einlösung des Gewinns und darüber hinaus in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit der newcare Unternehmensgruppe stehen. Sollte ein:e Gewinner:in zwischenzeitlich oder vor der Einlösung des Gewinns aus der Unternehmensgruppe ausscheiden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Jede:r Mitarbeiter:in kann nur einmal gewinnen, eine erneute Teilnahme ist nicht möglich.
Sollte ein:e Gewinner:in in den folgenden 12 Monaten nach dem Gewinn aus dem Unternehmen ausscheiden, ist der Gewinn nach seinem wirtschaftlichen Wert anteilig mit 1/12 pro Monat seit Einlösung des Gewinns an die newcare Unternehmensgruppe zurückzuzahlen.
Sollte sich ein:e Gewinner:in nicht innerhalb von 3 Monaten melden, verfällt der Gewinn.
Die Gewinne müssen bis zum 31. Dezember des Gewinnjahres in natura eingelöst werden. Den Gewinner:innen ist es nicht gestattet, den jeweiligen Gewinn zu verkaufen, zu verschenken oder anderweitig zu veräußern. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
5. Ausschlussvorbehalt und Rechtsweg
Wir behalten uns vor, Teilnehmer:innen aus berechtigten Gründen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Jeglicher Manipulationsversuch führt automatisch und ohne Angaben von Gründen zum Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.