Kommunikation interne Meldestelle (§ 14 Abs. 1 HinSchG)
Kommunikation Beschwerdestelle (§ 8 LkSG)
Die newcare GmbH und mit ihr im Sinne des AktG verbundene Unternehmen (kurz „newcare“) haben Compliance Officer Services Legal, Rechtsanwalt Stephan Rheinwald mit der Wahrnehmung der Aufgabe der (ausgelagerten) internen Meldestelle im Sinne des § 14 Abs. 1 HinSchG betraut. Für die anonyme Hinweisabgabe kann das System der Hinweisgebersystem24 GmbH genutzt werden, das über nachfolgenden Link erreichbar ist.
https://portal-hinweisgebersystem24.de/#/newcare
Die interne Meldestelle nimmt im Rahmen des Compliance-Management-Systems Hinweise von Beschäftigten , ebenso wie von Kunden und Geschäftspartnern von newcare zu Gesetzes- und sonstigen Compliance-Verstößen von newcare entgegen.
Alle Hinweise werden streng vertraulich unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebern behandelt. Auf Wunsch können Hinweisgeber anonym bleiben.
Darüber hinaus nimmt die interne Meldestelle auch die Aufgabe der Beschwerdestelle im Sin-ne des § 8 LkSG wahr.
Die Beschwerdestelle nimmt Beschwerden zu Verstößen gegen die Wahrung der Menschen-rechte und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten durch newcare oder von Lieferanten von newcare entgegen.
Eingehende Hinweise werden gemäß der „newcare Verfahrensordnung zur Bearbeitung von Beschwerden zu Verstößen gegen Menschenrechte und umweltbezogene Sorgfaltspflichten“ bearbeitet.
Die Beschwerdestelle ist für Beschäftigte, ebenso wie für Kunden, Geschäftspartner und Lie-feranten von newcare erreichbar.
Hinweise/Beschwerden können persönlich und fernmündlich in deutscher und englischer Sprache abgegeben werden. Eine Hinweisabgabe in Textform ist in allen Sprachen möglich.
Sie erreichen die interne Meldestelle/Beschwerdestelle unter nachfolgenden Kontaktdaten:
Compliance Officer Services Legal
Rechtsanwalt Stephan Rheinwald
Telemannstraße 22, 53173 Bonn
Tel.: 0228/ 35036291
E-Mail: s.rheinwald@cos-legal.eu
Alle Begrifflichkeiten sind geschlechtsneutral im Sinne (m/w/d) zu verstehen.